Online-Mitgliedschaftsvertrag
Diese Online-Mitgliedschaftsvereinbarung, im Folgenden als „Vereinbarung“ bezeichnet, wird am 8. April 2022 von und zwischen den folgenden Parteien geschlossen und in Kraft gesetzt:
Gentle Parenting by Simone Navarat Kager ("Organisation"), ein Unternehmen nach dem Recht von Zürich, Schweiz, mit Hauptgeschäftssitz an der folgenden Adresse:
Sanfte Erziehung von Simone Navarat Kager
Wehntalerstraße 41/65
8057 Zürich, Schweiz
Website-Adresse: www.gentle-parenting.com
E-Mail: contact@gentle-parenting.com
und alle aktuellen und zukünftigen Mitglieder der Organisation, hier insbesondere das folgende Mitglied ("Mitglied"), das einen Mitgliedschaftsplan kauft/abonniert/betritt, wobei die aktuelle Person den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt.
Organisation und Mitglied können einzeln als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet werden.
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ERWÄGUNGEN
WÄHREND die Organisation für den folgenden Zweck konzipiert ist, der nachstehend ausführlicher erläutert wird: Online-Gemeinschaft, in der sich gleichgesinnte Personen versammeln und kommunizieren können.
IN ANBETRACHT DESSEN, dass das Mitglied der Organisation beitreten möchte und anerkennt und zustimmt, an die hier aufgeführten Bedingungen gebunden zu sein;
Daher vereinbaren die Parteien JETZT unter Berücksichtigung der hierin enthaltenen Versprechen und Vereinbarungen sowie anderer guter und wertvoller Gegenleistungen (deren Erhalt und Angemessenheit hiermit anerkannt wird) Folgendes:
Artikel 1 - MITGLIEDSCHAFT
Diese Vereinbarung stellt eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen dem Mitglied und der Organisation dar und regelt den Zugriff und die Nutzung der Website der Organisation und aller darauf befindlichen Dienste durch das Mitglied (zusammen die „Mitgliedschaftsdienste“). Im Folgenden beziehen sich „Sie“ oder Pronomen Dritter auf „Mitglied“.
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DURCH DEN ZUGRIFF AUF ODER DIE VERWENDUNG EINES DER MITGLIEDSCHAFTSDIENSTE UND DURCH DIE UNTERZEICHNUNG DIESER VEREINBARUNG AUF PAPIER ODER ELEKTRONISCHEM MITTEL ERKLÄREN SIE SICH EINVERSTANDEN, DIESE VEREINBARUNG UND JEGLICHE ÄNDERUNGEN DARIN ZU HALTEN UND GEBUNDEN ZU SEIN. LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE EINEN DER MITGLIEDSCHAFTSSERVICES NUTZEN, INSBESONDERE DA DIESE VEREINBARUNG IHRE RECHTE BEEINTRÄCHTIGEN KÖNNTE, WIE ZUM BEISPIEL EIN VERBINDLICHES INDIVIDUELLES SCHIEDSVERFAHREN ZU VERLANGEN UND IHR RECHT EINZUSCHRÄNKEN, EINE KLAGE ODER SAMMELKLAGE ZU ERHEBEN. WENN SIE DIESEN BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, STELLEN SIE BITTE SOFORT DIE NUTZUNG JEGLICHER MITGLIEDSCHAFTSDIENSTE EIN.
Artikel 2 - MITGLIEDSCHAFTSDIENSTE
Die speziell von der Organisation bereitgestellten Mitgliedschaftsdienste sind wie folgt:
Bereitstellung von Community-Foren für sanfte Elternschaft.
Artikel 2.1 – EXPERTEN-MITGLIEDSCHAFTSPLAN
Mit dem Abonnieren eines Experten-Mitgliedschaftsplans bestätigen Sie, dass Sie über Fachkenntnisse im Bereich der Arbeit mit Kindern verfügen. Dieses Fachwissen kann die Arbeit als Lehrer, Kinderbetreuer, Kinderpsychiater/-psychologe oder Kinderarzt umfassen, ist aber nicht darauf beschränkt. Dementsprechend müssen Mitglieder, die einen Expert Membership Plan abonnieren, über eine abgeschlossene Ausbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich der Arbeit mit Kindern verfügen und über entsprechende Zertifikate verfügen. Regelmäßig bitten wir Expertenmitglieder, im Rahmen von Stichproben ihre Lebensläufe und die entsprechenden Zeugnisse abzugeben, um einen gewissen Standard innerhalb der (Experten-)Community zu gewährleisten. Mitglieder (Experten), die einen Experten-Mitgliedschaftsplan abonnieren, verpflichten sich, freiwillig einen Lebenslauf einschließlich der relevanten Zeugnisse einzureichen, wenn Wir das Mitglied dazu auffordern.
Erziehungstrainer und -berater sowie andere selbst vergebene und ungeschützte Berufsbezeichnungen sind im Allgemeinen nicht berechtigt, den Experten-Mitgliedschaftsplan zu abonnieren. Ausnahmen können nach einer gründlichen Prüfung unsererseits, einschließlich eines persönlichen Gesprächs, gemacht werden. Für das Begutachtungsverfahren muss der Anfragende eine Gebühr von CHF 100.- entrichten. Anfragen können per Mail: contact@gentle-parenting.com gestellt werden . Fordern Sie ein Assessment nur an, wenn Sie mehr als fünf Jahre Berufserfahrung im Bereich der Kinderarbeit und eine Homepage/Social Media nachweisen können, auf der Ihre Grundsätze und Philosophie sichtbar sind und Sie zeigen, dass Sie den sanften Erziehungsstandards entsprechen .
Angenommen, wir stellen fest, dass nicht autorisierte Mitglieder die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen und illegal einen Experten-Mitgliedschaftsplan abonnieren; Wir werden den Experten-Mitgliedschaftsplan dieses Mitglieds sofort ohne Rückerstattung kündigen.
Artikel 3 - HAFTUNGSAUSSCHLÃœSSE
Die Organisation lehnt hiermit ausdrücklich jegliche Verantwortung für die Handlungen, Interaktionen, das Verhalten, die Kommunikation oder andere Beziehungen von Mitgliedern über die Mitgliederdienste oder anderweitig ab. Die Organisation gibt keine Gewährleistungen, Zusicherungen, Garantien oder andere Zusagen oder Vereinbarungen in Bezug auf Mitglieder oder deren Verhalten.
Das Mitglied erkennt hiermit an und stimmt zu, dass die Organisation in keiner Weise für die Interaktionen des Mitglieds mit anderen verantwortlich oder haftbar ist und dass die Handlungen und Interaktionen des Mitglieds in der alleinigen und ausschließlichen Verantwortung des Mitglieds liegen.
Artikel 4 - ANMELDUNG
Das Mitglied kann aufgefordert werden, sich zu registrieren, um die Mitgliedschaftsdienste zu nutzen. Das Mitglied wählt eine eindeutige Kennung und ein Passwort. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, die fortlaufende Genauigkeit, Sicherheit und Vertraulichkeit dieser Informationen sicherzustellen. Das Mitglied kann auch aufgefordert werden, Rechnungsinformationen anzugeben, die den gleichen Anforderungen an Genauigkeit, Sicherheit und Vertraulichkeit unterliegen. Die Angabe falscher oder ungenauer Informationen oder die Nutzung der Mitgliederdienste für weitere betrügerische oder rechtswidrige Aktivitäten ist ein Grund für die sofortige Kündigung dieser Vereinbarung.
Artikel 5 - VERWENDUNG
Das Mitglied verpflichtet sich, die Mitgliedschaftsdienste nicht für rechtswidrige oder gemäß dieser Klausel verbotene Zwecke zu nutzen. Das Mitglied verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die der Organisation in irgendeiner Weise schaden könnten.
Das Mitglied stimmt ferner zu, die Organisations- oder Mitgliederdienste nicht zu nutzen:
a) Andere zu belästigen, zu beschimpfen oder zu bedrohen oder anderweitig die gesetzlichen Rechte einer Person zu verletzen;
b) Um geistige Eigentumsrechte der Organisation oder Dritter zu verletzen;
c) Computerviren oder andere Software hochzuladen oder anderweitig zu verbreiten, die das Eigentum anderer beschädigen können;
d) um Betrug zu begehen;
e) Sich an rechtswidrigen Glücksspielen, Gewinnspielen oder Pyramidensystemen zu beteiligen oder diese zu erstellen;
f) Obszönes oder diffamierendes Material zu veröffentlichen oder zu verbreiten;
g) Material zu veröffentlichen oder zu verteilen, das zu Gewalt, Hass oder Diskriminierung gegenüber einer Gruppe aufruft;
h) Unrechtmäßig Informationen über andere zu sammeln.
Artikel 6 - GEBÃœHREN
Das Mitglied verpflichtet sich, die Mitgliedsgebühren der Organisation („Gebühren“) bei der Unterzeichnung dieser Vereinbarung und wie die Organisation danach verlangt, zu zahlen. Dem Mitglied werden die für die Mitgliedschaftsdienste zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden spezifischen Gebühren angezeigt und es zahlt diese Gebühren über das Online-Zahlungssystem der Organisation. Gebühren sind wie dort beschrieben zu entrichten.
Artikel 7 - FREIGABE:
Das Mitglied stellt hiermit die Organisation sowie alle verbundenen Unternehmen, Lizenzgeber, Lieferanten, Tochtergesellschaften, Muttergesellschaften oder sonstigen gesetzlichen Vertreter der Organisation von allen Ansprüchen, Forderungen, Schäden oder anderen rechtlichen Schritten frei, die sich aus Streitigkeiten des Mitglieds mit einem anderen Mitglied ergeben können.
Artikel 8 - BEENDIGUNG DER NATION
Diese Mitgliedschaftsvereinbarung bleibt bestehen, bis sie von einer der Parteien gekündigt wird. Damit das Mitglied kündigen kann, kann das Mitglied online kündigen, oder es muss eine schriftliche Mitteilung an die Organisation innerhalb der folgenden Anzahl von Tagen vor dem nächsten Abrechnungszeitraum des Mitglieds erfolgen: 7.
Diese Vereinbarung kann auch sofort gekündigt werden, falls eine der Parteien gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung verstößt. Diese Vereinbarung erlischt auch sofort nach dem Tod des Mitglieds, der Unfähigkeit des Mitglieds, die erforderlichen Gebühren zu zahlen, der Liquidation, Auflösung oder Einstellung der Organisation durch die Organisation in irgendeiner Weise oder der Einreichung einer Petition durch oder gegen die Organisation nach Bundes- oder Landeskonkurs- oder Insolvenzrecht.
Artikel 8.1 – Kündigung der Mitgliedschaft durch den Teilnehmer und Rückerstattung
Mitglieder können ihre Mitgliedschaft für den folgenden Mitgliedschaftszeitraum für Mitgliedschaftspläne kündigen. Für die monatliche Mitgliedschaftsdauer, die Mitglieder bereits bezahlt haben, bieten wir keine Rückerstattung an. Wir erstatten den Rest des Mitgliedschaftsplans für jährliche Mitgliedschaftszahlungen ab dem Monat nach der Kündigung.
Kündigungen der Mitgliedschaft, die innerhalb von vierzehn Tagen nach der Registrierung eingehen, können zu einer vollständigen Rückerstattung abzüglich einer Servicegebühr von CHF 30.- berechtigt sein. Stornierungen, die nach Ablauf der Frist von vierzehn Tagen eingehen, können nicht erstattet werden.
Zusätzlich:
Alle Rückerstattungsanträge müssen vom Mitglied oder Kreditkarteninhaber gestellt werden.
Rückerstattungsanträge müssen den Namen des Mitglieds und/oder die Transaktionsnummer enthalten.
Rückerstattungen werden auf die ursprüngliche Kreditkarte zurückerstattet, die für die Zahlung verwendet wurde.
Alle Vorteile und Anreize, die die Mitglieder durch ihre Mitgliedschaft erhalten, müssen an Gentle Parenting By Simone Navarat Kager storniert/zurückgegeben werden.
Artikel 8.2 – Kündigung der Mitgliedschaft durch die Organisation & Rückerstattung
Wenn Moderatoren wiederholt Beiträge bestimmter Mitglieder löschen müssen, weil sie gegen unsere Regeln verstoßen, werden Mitglieder zuerst verwarnt und dann gesperrt. Wenn ein Mitglied gesperrt wird, wird das Konto des Mitglieds gelöscht. Nach einer Kontolöschung ist der Mitgliedschaftsplan des gesperrten Mitglieds nicht erstattungsfähig.
Artikel 9 - EINGESCHRÄNKTE LIZENZ
Das Mitglied erkennt an und stimmt zu, dass der Name, die Dienstleistungen und alle Logos, Designs, Texte, Grafiken, Software, Inhalte, Dateien, Materialien und alle anderen darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte der Organisation, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Urheberrechte, Patente, Marken, urheberrechtlich geschützt sind oder andere Rechte, die sich daraus ergeben, sind Eigentum der Organisation oder ihrer verbundenen Unternehmen, Lizenzgeber oder Lieferanten.
Das Mitglied erkennt an und stimmt zu, dass der Quell- und Objektcode bestimmter Mitgliedschaftsdienste und das Format, die Verzeichnisse, Abfragen, Algorithmen, die Struktur und die Organisation derselben geistiges Eigentum, geschützte und vertrauliche Informationen der Organisation und ihrer verbundenen Unternehmen, Lizenzgeber und Lieferanten.
Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, nichts zu tun, was dem Eigentum der Organisation an dem gesamten hierin besprochenen geistigen Eigentum widerspricht. Das Mitglied stimmt ferner zu, dass es keine Rechte, Titel oder Interessen an oder an irgendwelchen Mitgliedsdiensten gibt, außer wie in dieser Vereinbarung angegeben. Darüber hinaus werden dem Mitglied, außer wie ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt, keinerlei Rechte oder Lizenzen implizit, durch Rechtsverwirkung oder anderweitig an oder unter Patenten, Marken, Urheberrechten oder anderen Eigentumsrechten der Organisation oder Dritter übertragen.
Für alle Mitgliedschaftsdienste, die es dem Mitglied ermöglichen, Software, Inhalte, Ausrüstung oder andere physische oder nicht physische Materialien zu verwenden, die Eigentum oder Lizenz der Organisation sind, gewährt die Organisation dem Mitglied eine beschränkte, widerrufliche, nicht exklusive, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare Zugriffslizenz und nutzen Sie die spezifischen Mitgliedschaftsdienste und alle damit verbundenen Software, Inhalte, Geräte oder andere Materialien AUSSCHLIESSLICH FÜR PERSÖNLICHE, NICHT KOMMERZIELLE ZWECKE.
Artikel 10 – EINSCHRÄNKUNGEN
Dem Mitglied ist es untersagt, die Mitgliedsdienste zu verkaufen, weiterzuverkaufen oder kommerziell zu nutzen, es sei denn, das Mitglied hat eine ausdrückliche Vereinbarung mit der Organisation, die eine solche Aktivität ausdrücklich zulässt.
Artikel 11 - DIENSTLEISTUNGEN DRITTER
Bestimmte Mitgliedschaftsdienste können Websites, Dienste, Inhalte und/oder Materialien von Drittanbietern („Dienste von Drittanbietern“) integrieren, in diese integrieren oder in Verbindung damit bereitgestellt werden. Die Organisation kontrolliert keine Dienste von Drittanbietern. Die Organisation erhebt keine Ansprüche oder Zusicherungen in Bezug auf die Dienste von Drittanbietern und übernimmt keine Verantwortung für die Qualität, den Inhalt, die Art oder die Zuverlässigkeit der Dienste von Drittanbietern. Es gibt keine stillschweigende Zugehörigkeit, Befürwortung oder Übernahme dieser Dienste von Drittanbietern durch die Organisation, und die Organisation ist nicht verantwortlich für Inhalte, die auf oder über diese Dienste von Drittanbietern bereitgestellt werden.
Artikel 12 - ZUSTIMMUNG DER MITGLIEDER
Das Mitglied stimmt zu und bestätigt, dass alle Informationen, die es der Organisation und ihren Vertretern gegeben hat, korrekt, aktuell und ohne Auslassung angeforderter Informationen sind. Das Mitglied stimmt zu und bestätigt, dass es, selbst wenn es wissentlich oder unwissentlich notwendige persönliche Informationen weggelassen hat, die Organisation von jeglicher Haftung für Schäden freistellt, die dem Mitglied oder anderen aufgrund der Handlungen oder Unterlassungen des Mitglieds entstehen können. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, die Organization Membership Group über alle Änderungen oder bevorstehenden Änderungen in Bezug auf seine persönlichen Daten zu informieren.
Artikel 13 - RISIKOÃœBERNAHME
Das Mitglied stimmt zu und versteht, dass seine Teilnahme an den Mitgliedschaftsdiensten mit Risiken verbunden sein kann. Diese Risiken können zu materiellen oder immateriellen Schäden führen, und das Mitglied stimmt zu, dass diese Risiken nicht nur aus ihren eigenen Handlungen, sondern auch aus den Handlungen anderer resultieren können. Mit Kenntnis und Verständnis dieser Risiken entscheidet sich das Mitglied aus freiem Willen und Willen, weiterhin an den Mitgliedschaftsdiensten teilzunehmen.
Artikel 14 - FREISTELLUNG
Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, die Organisation und alle ihre verbundenen Unternehmen (falls zutreffend) zu verteidigen und schadlos zu halten und sie gegen alle gesetzlichen Ansprüche und Forderungen schadlos zu halten, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, die sich aus der Nutzung oder dem Missbrauch der Aktivitäten des Mitglieds ergeben oder damit zusammenhängen können Verstoß gegen diese Vereinbarung oder das Verhalten oder die Handlungen des Mitglieds. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass die Organisation in der Lage ist, ihren eigenen Rechtsbeistand auszuwählen und sich auf Wunsch an ihrer eigenen Verteidigung beteiligen kann.
Artikel 15 - VERTRETUNG
Das Mitglied stimmt zu, dass es über 18 (achtzehn) Jahre alt ist und/oder dieser Vereinbarung rechtlich zustimmen und diese abschließen kann.
Artikel 16 - GESAMTE VEREINBARUNG
Diese Vereinbarung stellt die gesamte Übereinkunft zwischen dem Mitglied und der Organisation in Bezug auf jegliche Nutzung der Mitgliederdienste dar. Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen oder Vereinbarungen in Bezug auf die Beziehung der Parteien.
Artikel 17 - GEGENTEILE
Diese Vereinbarung kann in Ausfertigungen ausgefertigt werden, die alle eine einzige Vereinbarung darstellen. Die Vereinbarung tritt am oben angegebenen Datum in Kraft.
Artikel 18 - ÃœBERLEBEN
Jede Bestimmung dieser Vereinbarung, die einer der Parteien aufgrund ihrer Bedingungen fortlaufende Verpflichtungen auferlegt, gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung.
Artikel 19 - SALVATORISCHE KLAUSEL
Wenn ein Teil oder Unterteil dieser Vereinbarung von einem Gericht oder einem zuständigen Schiedsgericht für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, werden die verbleibenden Teile und Unterteile im größtmöglichen Umfang durchgesetzt. Unter solchen Bedingungen bleibt der Rest dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft.
Artikel 20 - STREITBEILEGUNG
Im Falle einer Streitigkeit zwischen den Parteien im Zusammenhang mit oder aus dieser Vereinbarung versuchen die Parteien zunächst, die Streitigkeit persönlich und nach Treu und Glauben beizulegen. Wenn diese persönlichen Lösungsversuche fehlschlagen, werden die Parteien die Streitigkeit einem verbindlichen Schiedsverfahren unterziehen. Das Schiedsverfahren wird in dem Bezirk und Staat durchgeführt, der in der Bestimmung zu GELTENDEM RECHT dieser Vereinbarung angegeben ist. Das Schiedsverfahren wird von einem einzigen Schiedsrichter durchgeführt, und dieser Schiedsrichter ist nicht befugt, Parteien hinzuzufügen, die Bestimmungen dieser Vereinbarung zu ändern, Strafschadensersatz zuzusprechen oder eine Klasse zu zertifizieren. Der Schiedsrichter ist an das anwendbare und geltende Bundesrecht sowie an das Recht von Zürich, Schweiz, gebunden. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten und Gebühren. Ansprüche, die ein Schiedsverfahren nach diesem Abschnitt erfordern, umfassen, sind aber nicht beschränkt auf: Vertragsansprüche, Ansprüche aus unerlaubter Handlung, Ansprüche auf der Grundlage von Bundes- und Kantonsrecht und Ansprüche auf der Grundlage lokaler Gesetze, Verordnungen, Statuten oder Vorschriften. Ansprüche der Organisation auf geistiges Eigentum unterliegen keinem Schiedsverfahren und können, als Ausnahme von diesem Unterabschnitt, gerichtlich verhandelt werden. Die Parteien verzichten in Übereinstimmung mit diesem Unterabschnitt dieser Vereinbarung auf alle Rechte, die sie möglicherweise auf ein Schwurgerichtsverfahren in Bezug auf Schiedsklagen haben.
Artikel 21 - GELTENDES RECHT
Diese Vereinbarung unterliegt den internen Gesetzen von Zurich, Schweiz, und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne dass Rechtswahl- oder Kollisionsnormen oder -regeln wirksam werden. Jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschliesslichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der eidgenössischen und kantonalen Gerichte im folgenden Bezirk: Zürich, Schweiz.
Artikel 22 - MITTEILUNGEN
Alle Mitteilungen, Anfragen, Zustimmungen, Ansprüche, Forderungen, Verzichtserklärungen und andere Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung (jeweils eine „Mitteilung“) müssen schriftlich erfolgen und an die Parteien an die auf der ersten Seite dieser Vereinbarung angegebenen Adressen adressiert werden. Alle Mitteilungen werden per E-Mail oder an die Adresse, die die Parteien einander benennen können, persönliche Zustellung, national anerkannter Übernachtkurier (mit allen vorausbezahlten Gebühren) oder Einschreiben oder Einschreiben (in jedem Fall Rückschein erforderlich, Porto vorausbezahlt). Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, ist eine Mitteilung nur wirksam, wenn (a) die empfangende Partei die Mitteilung erhalten hat und (b) die Partei, die die Mitteilung übermittelt, die Anforderungen dieses Abschnitts erfüllt hat.
Artikel 23 - ÃœBERSCHRIFTEN
Überschriften zu dieser Vereinbarung dienen nur der Übersichtlichkeit. Überschriften wirken sich in keiner Weise auf die Bestimmungen selbst aus und dürfen nicht so ausgelegt werden, dass sie die Bedingungen dieser Vereinbarung einschränken oder anderweitig beeinflussen würden.